Abnahme von Feuerungsanlagen

Abnahme von Feuerungsstätten

Nach der Installation Ihrer Feuerungsanlage bzw. der Änderung einer bereits bestehenden Anlage, bescheinigt Ihnen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage und des Schornsteins. Diese Bescheinigung schützt Sie auch bei einem eventuellen Garantie- bzw. Schadensfall und daraus folgenden Ansprüchen z.B. gegenüber Ihrer Versicherung.

Bei der Abnahme werden verschiedene Anforderungen an die Feuerstätte, den Aufstellraum sowie an den Kamin gestellt und geprüft. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie hier.

Kai-Christian Henning (Worpswede)

Heinrich Brand (Schwanewede)

Joachim Bruns (Hambergen)