Feuerstättenbescheid

Feuerstättenbescheid

Der Feuerstättenbescheid ist ein – für den Eigentümer der Feuerstätte kostenpflichtiger – Bescheid, den gemäß deutscher Gesetzgebung der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zu bestimmten Anlässen oder in gewissen Zeitabständen ausstellt.

Feuerstättenbescheide sind auszustellen nach einer Feuerstättenschau, nach einer Änderung an der Feuerungsanlage oder möglicherweise nach bestimmten Gesetzesänderungen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Kai-Christian Henning (Worpswede)

Heinrich Brand (Schwanewede)

Joachim Bruns (Hambergen)