Feuerstättenschau

Feuerstättenschau

In regelmäßigen Abständen führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau gemäß des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (§ 13) und der Kehr- und Überprüfungsverordnung durch.

Seit dem 01.01.2013 wird die Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre bzw. innerhalb von sieben Jahren zweimal durchgeführt. Bei der Feuerstättenschau wird die Feuerstätte sowie alle Feuerungsanlagenteile auf evtl. sichtbare Mängel überprüft. Dabei wird beurteilt, ob die Betriebs- und Brandsicherheit auch nach eventuellen baulichen Veränderungen oder Schäden, die durch natürlichen Verschleiß, Korrision und Witterungseinflüssen entstehen können, gegeben ist. Ebenso erfolgt ein Vergleich der Leistungsdaten Ihres Schornsteines mit den örtlichen Gegebenheiten.

Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird dokumentiert und Ihnen in Form einer entsprechenden Bescheinigung ausgehändigt. Bei festgestellten Mängeln bekommen Sie konkrekte Handlungsempfehlungen zu deren Beseitigung.

Kai-Christian Henning (Worpswede)

Heinrich Brand (Schwanewede)

Joachim Bruns (Hambergen)