Hoheitsaufgaben
Nur der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt diese Tätigkeiten in seinem Zuständigkeitsbereich aus (So finden Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger). Zu den Hoheistaufgaben gehören z. B. die Durchführung der Feuerstättenschau, die Abnahme von Feuerungsanlagen. Diese Aufgaben sind verbindlich, verpflichtend und dokumentiert durchzuführen und deshalb auf einen festen Kehrbezirk beschränkt, um der damit erheblichen Verantwortung gerecht zu werden.